Gerwigstraße 1
76437 Rastatt
Deutschland
Der jüdische Friedhof wurde am 26.06.1881 durch den Karlsruher Rabbiner Willstätter eingeweiht. Anwesend waren hochrangige Vertreter von großherzoglichen und städtischen Behörden, der katholische und protestantische Stadtpfarrer, sowie viele Einwohner Rastatts.
Am 19.10.1941 erfolgte die offizielle Anordnung durch das NS-Regime, ausgehend vom Landratsamt Rastatts, den Friedhof zu schließen. Das Schreiben nahm auch Bezug auf einen Erlass des Ministers des Inneren.
Am 30.10.1941 verfügte der Badische Finanz- und Wirtschaftsminister, dass Gemeinden die die ehemaligen jüdischen Friedhöfe in ihrem Besitz haben wollen, einen volkswirtschaftlich vertretbaren und gerechtfertigten Kaufpreis zu entrichten hätten. Auf dem Rastatter Friedhof befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch 90 Grabsteine.
Die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Ministerium und der Stadt zogen sich aufgrund eines Verwaltungsstreits bis Januar 1944 hin. Danach wurde der Friedhof der Stadt zur Pachtung angeboten, wobei aus einem Aktenvermerk vom 26.07.1944 hervorgeht, dass diese daran kein Interesse hatte. Durch diese Tatsache war der Friedhof 1944, abgesehen von ein paar Kriegsschäden, noch fast in seinem ursprünglichen Zustand. Eine Pflege des Friedhofs hatte, aufgrund der Deportation aller in Rastatt noch wohnhaften Juden ab 1940 nach Gurs, nicht mehr stattgefunden.
1945 wurde der Friedhof von der amerikanischen Besatzungsmacht wieder seiner früheren Bestimmung übergegeben und instand gesetzt.
Der Landrat des Kreises Rastatt verfügte am 01.06.1946, dass alle Gemeinden des Kreises die Friedhöfe ihrer ehemaligen jüdischen Mitbewohner in würdiger Weise instand zu setzen und zu unterhalten haben. Der Vollzug musste bis zum 15.12.1946 dem Badischen Innenministerium in Freiburg gemeldet werden. In Rastatt erfolgt seither die Pflege durch die Stadtgärtnerei, was der Stadtrat ebenfalls 1946 verfügte.
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