Heerstraße 1
72127 Baden-Württemberg
Deutschland
Das Dorf Wankheim kam in den Jahren 1760 und 1765 in den Besitz der Freiherren von Saint-André und gehörte damit nicht zum Herzogtum Württemberg. Die Grundvoraussetzung zur Aufnahme von Juden war so geschaffen. Im umliegenden Württemberg herrschte dagegen ein Niederlassungsverbot. 1776 entschloss sich die Ortsherrschaft dazu, zunächst vier Juden aufzunehmen: David Dessauer, Samuel Levi, Jakob Herz und David Alexander. Die neuen Bewohner wurden in einem 1784 fertiggestellten Haus untergebracht, einer ehemaligen Scheune, die von den Freiherren umgenutzt wurde.
Die Bevölkerungsentwicklung der jüdischen Bewohner differiert in den Pfarrregister und den Zollvereins- und Reichszählungen. Daher an dieser Stelle nur Annäherungen. Demnach stieg deren Zahl von 23 im Jahr 1807 auf 76 im Jahr 1826 bis auf maximal ungefähr 120 jüdische Bewohner. Mit etwa 20 Prozent war der jüdische Anteil an der Wankheimer Bevölkerung um das Jahr 1852 am Höchsten. In den 1850er Jahren setzte verstärkt die Abwanderung vorrangig nach Tübingen ein. Dort hatte sich der Wankheimer Leopold Hirsch 1850/51 gerichtlich das Niederlassungsrecht erfochten. In der Folge verkleinerte sich die Gemeinde zunehmend und wanderte nach Tübingen ab. 1880 lebten noch 10 Juden in Wankheim, dafür 123 im benachbarten Tübingen. 1885 wird für Wankheim nur noch eine jüdische Frau verzeichnet.
Zunächst versammelte sich die jüdische Gemeinde in einem gemieteten Raum zum Gottesdienst. Bereits 1797 konnte eine Thora angeschafft werden. Die Gemeinde unterstand ab 1832 offiziell dem Rabbinat Mühringen. Die Wankheimer Gemeinde war allerdings bereits zuvor vom Rabbiner in Mühringen versorgt worden. Schließlich wurde am 15. Oktober 1835 eine eigene Synagoge mit etwa 200 Plätzen eingeweiht. Die Wankheimer Synagoge bestand lediglich bis 1882. Am 8. April des Jahres wurde der Abschiedsgottesdienst gehalten. Der religiöse Sitz wanderte nach Tübingen. Das Gebäude wurde abgebrochen, Teile für den Bau der Tübinger Synagoge verwendet.