Seilerbahnweg 9
61462 Königstein
Deutschland
Über mittelalterliche Einrichtungen in Königstein ist nichts bekannt.
Im 18. Jahrhundert besuchten die Königsteiner Juden die Synagoge in Kronberg, seit Anfang des 19. Jahrhunderts meist die Synagoge in Falkenstein. Mit zunehmender Zahl der jüdischen Einwohner in Königstein bemühten sich diese um die Einrichtung eines Betsaales beziehungsweise einer Synagoge in Königstein. Spätestens 1848 - wahrscheinlich bereits nach 1837 - wurden von den jüdischen Familien in Königstein Gottesdienste abgehalten, die damals (1848) von der Regierung als "Winkelgottesdienste" verboten wurden. Das Haus, in dem diese Gottesdienste stattfanden, war aller Wahrscheinlichkeit nach das Gebäude des rituellen Bades in der Gerichtsstraße 15.
Nach der Darstellung bei Altaras s. Lit. S. 124ff wurde dieses Gebäude von den Königsteiner Juden 1837 gekauft und (offiziell nur) zu einem rituellen Bad ausgebaut. Nach dem Kauf wird das Gebäude jedoch (Brandkataster von 1838) steuerfrei als "Schule" geführt. Im Jahr 1880/81 wird das Gebäude in der Grundsteuer-Rolle sogar als "Synagoge" bezeichnet.
1861 bemühten sich die Königsteiner Familien um die Einrichtung einer eigenen (neuen) Synagoge, zumal durch die zahlreichen jüdischen Besucher, die im Sommer nach Königstein kamen, ein würdiges Bethaus eingerichtet werden sollte. 1869 konnte ein erster Bauplatz mit Unterstützung des Königsteiner Ehrenbürgers Sigismund Kohn-Speyer erworben werden. Die Verhandlungen zogen sich jedoch bis um 1900 hin, da für den Bau die nötigen finanziellen Mittel fehlten. Schließlich wurde ein neuer Bauplatz am Seilerbahnweg erworben; der alte Bauplatz wurde verkauft. Auf Grund einer Stiftung der Baronin Mathilde von Rothschild in Höhe von 50.000 Mark war schließlich der Bau möglich. Es entstand ein zweitürmiger Ziegelbau mit hohem, hellem Innenraum. Der Betraum hatte 72 Männer- und 34 Frauenplätze. Im Untergeschoss der Synagoge wurde ein rituelles Bad eingerichtet.
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