Gudensberg

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60
Kategorie
Adresse

L 3150
34281 Gudensberg
Deutschland

Koordinate
51.1827978, 9.3633635

Gudensberg ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen, Deutschland. Bekannt ist Gudensberg auch durch die Burgruine der Obernburg.<br/>

Medien
Guldensberg von oben
Guldensberg von oben
admin
Breite
220
Höhe
146
Mimetype
image/jpeg
Wappen Gudensberg
Wappen Gudensberg
Aufnahmedatum
Unbekanntes Datum
Fotografiert von
Autor/-in unbekanntUnknown author
Import
Bildquelle (Woher stammt das Bild)
http://www.statistik-hessen.de/Gem_Info/Gem_Info.jsp?OP=Regionaldaten&amp;Auswahl=Bevoelkerung_Gebiet&amp;Thema=1&amp;Gemeinde=Gudensberg%2C+St.&amp;Submit=Anzeigen
Breite
180
Höhe
192
Lizenzhinweise
Public domain
Lizenz
Public domain
Beschreibung
Wappen von Gudensberg
Verwendungshinweise
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Gudensberg
Wappen Gudensberg
Aufnahmedatum
Unbekanntes Datum
Fotografiert von
Autor/-in unbekanntUnknown author
Import
Bildquelle (Woher stammt das Bild)
http://www.statistik-hessen.de/Gem_Info/Gem_Info.jsp?OP=Regionaldaten&amp;Auswahl=Bevoelkerung_Gebiet&amp;Thema=1&amp;Gemeinde=Gudensberg%2C+St.&amp;Submit=Anzeigen
Breite
180
Höhe
192
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Public domain
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Public domain
Beschreibung
Wappen von Gudensberg
Verwendungshinweise
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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