Friedrichstraße 23
Saxony-Anhalt
39218 Schönebeck
Deutschland
<p>Dr. Martin Happ wurde am 17. Januar 1886 in Pleschenin der preußischen Provinz Posen geboren. Er studierte an der Universität von Erlangen Jura. 1913 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. In Berlin lernte er seine spätere Ehefrau Sophie Bach kennen. Die beiden heirateten 1915. Das Ehepaar zog zurück in die Provinz Posen nach Hohensalza. Dort eröffnete Martin Happ eine eigene Kanzlei. Nach dem polnischen Posener Aufstand und dem Versailler Vertrag gelangte der größte Teil der Provinz Posen 1919 an die wiedererrichtete Republik Polen. Martin Happ, der die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, wurde zusammen mit seiner Familie ausgewiesen. Er musste seine Anwaltskanzlei in Hohensalza aufgeben und einen Großteil seines Besitzes dort zurücklassen.</p><p>Ab 1920 lebte die Familie Happ in Schönebeck an der Elbe. Er eröffnete eine Anwaltspraxis in der Friedrichstraße 23, gegenüber dem Amtsgericht Schönebeck, die er zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Brauer führte. Am 8. April 1933 musste Martin Happ die von allen jüdischen Anwälten geforderte Loyalitätserklärung gegenüber der NS-Regierung abgeben. Ab September 1933 durfte er nicht mehr als Notar arbeiten. Im November 1934 verlor Martin Happ zudem seine Zulassung als Rechtsanwalt. Martin Happ zog mit seiner Familie daraufhin nach Berlin zu den Schwiegereltern. Am 4. März 1943 wurden Martin und Sophie Happ von der Gestapo verhaftet. Sie wurden mit dem „34. Osttransport“ in das KZ Auschwitz deportiert und dort ermordet.</p>

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