Nordstraße 3
63450 Hanau
Deutschland
1344 wurden alle Juden der Hanauer jüdischen Gemeinde aufgrund der Pestpogrome ermordet. Ab 1603 siedelten sich in Hanau wieder Juden an. Am 28. Dezember 1605 erließ Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg dazu ein Privileg, die so genannte „Judenstättigkeit“.
Seit 1528 war die mittelalterliche Befestigung der Stadt Hanau mit einer damals modernen Renaissance-Befestigung umgeben worden. Dabei wurde die mittelalterliche Befestigung weitestgehend unangetastet gelassen. Im Südosten in einer 1540 bereits vorhandenen Straße wurde das Ghetto eingerichtet. Die Judengasse war mit Toren an beiden Ausgängen abschließbar. Während des Sonntags durften die Bewohner das Ghetto nicht verlassen. 1609 gab es 26 Häuser (1837 waren es 79). Die neue Gemeinde war direkt der gräflichen Verwaltung unterstellt, nicht einer der beiden Stadtverwaltungen von Alt- oder Neustadt Hanau, auch wenn ihre Bewohner gegenüber der Altstadt Kopfsteuer zahlen mussten. Zwischen 1610 und 1630 bestand in Hanau eine hebräische Druckerei, einer der ersten Betriebe dieser Art überhaupt. Während des „Fettmilch-Aufstandes“ in Frankfurt fanden im Sommer 1614 etwa 250 Juden aus der Frankfurter Judengasse vorübergehend Zuflucht in Hanau. Der Hanauer Maler Moritz Daniel Oppenheim hat in seinem Werk vielfach die Verhältnisse in der Hanauer Judengasse festgehalten. Erst Napoleon hob 1806 die Wohn- und Zugangsbeschränkungen für Juden auf. Die Bewohner konnten nun überall in Hanau wohnen und nicht-jüdische Hanauer dort Wohnung nehmen. Sein endgültiges Ende als Ghetto fand die Judengasse allerdings erst mit der allmählichen rechtlichen Gleichstellung der Hanauer Juden in den 1830er Jahren.
Auf Antrag der Anwohner und Hauseigentümer wurde die Judengasse am 25. Februar 1898 in Nordstraße umbenannt, weil der Name als diskriminierend und wertmindernd für die dortigen Immobilien empfunden wurde.
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