Celetná 31
110 00 Prag
Tschechien
<p>Der 18. Zionistenkongress fand im Jahr 1933 in Prag statt – kurz nachdem Adolf Hitler in Deutschland an die Macht gekommen war. Es war ein sehr bedeutender Kongress, vor allem wegen der dramatischen Veränderungen in der politischen Situation Europas, insbesondere für die Juden in Deutschland.</p><p> </p><p>Die wichtigsten Punkte, die auf dem 18. Zionistenkongress besprochen wurden waren:</p><p> </p><p>1. Reaktion auf den Nationalsozialismus in Deutschland</p><p>Der Kongress diskutierte intensiv die Situation der Juden in Nazi-Deutschland.</p><p>Es wurde die Notwendigkeit betont, deutsche Juden bei der Auswanderung nach Palästina zu unterstützen.</p><p>Das Thema des Ha’avara-Abkommen wurde stark diskutiert – ein umstrittenes Abkommen zwischen der Jüdischen Agentur für Palästina, dem Zentralverein der deutschen Juden und Nazi-Deutschland, das deutschen Juden die Auswanderung nach Palästina unter Mitnahme eines Teils ihres Vermögens ermöglicht. Auf dem Kongress bezeichnete der Schriftsteller Schalom Asch das Abkommen mit Hitlers Regime als „Verrat am Weltjudentum“. Chaim Arlosoroff, der damalige Verhandlungsführer der Jewish Agency, wurde wahrscheinlich deshalb im Juni 1933 Opfer eines Mordanschlags.</p><p> </p><p>2. Jüdische Einwanderung nach Palästina </p><p>Der zionistische Kongress befasste sich mit der Förderung der Alija (jüdische Einwanderung) nach Palästina.</p><p>Besondere Aufmerksamkeit galt der fünften Alija, die durch die Flucht vieler Juden aus Deutschland besonders stark wurde.</p><p> </p><p>3. Wirtschaftliche Entwicklung Palästinas</p><p>Es wurde über Siedlungsprojekte, Landwirtschaft und Industrie gesprochen, um Palästina als zukünftige jüdische Heimstätte wirtschaftlich zu stärken.</p><p> </p>



Original description:Theodor Herzl at the First Zionist Congress in Basel on 25.8.1897.

Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer (öffentlich-)rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina.Zur Erreichung dieses Ziels nimmt der Congress folgende Mittel in Aussicht:
I. Die zweckdienliche Förderung der Besiedlung Palästinas mit jüdischen Ackerbauern, Handwerkern und Gewerbetreibenden.
II. Die Gliederung und Zusammenfassung der gesammten Judenschaft durch geeignete örtliche und allgemeine Veranstaltungen nach den Landesgesetzen.
III. Die Stärkung des jüdischen Volksgefühls und Volksbewusstseins.
IV. Vorbereitende Schritte zur Erlangung der Regierungszustimmung, die nötig sind, um das Ziel des Zionismus zu erreichen.
One English translation follows:English:
Program
Zionism seeks to establish a home for the Jewish people in Palestine secured under public law.The Congress contemplates the following means to the attainment of this end:
1. The promotion by appropriate means of the settlement in Palestine of Jewish farmers, artisans, and tradesmen.
2. The organization and uniting of the whole of Jewry by means of appropriate local and overall events, in accordance with the country's laws.
3. The strengthening and fostering of Jewish national sentiment and national consciousness.
4. Preparatory steps toward obtaining the consent of the government, where necessary, in order to reach the goals of Zionism.
Some English variations translate the term Palästina and Palästinas as Eretz Israel, or Eretz Yisrael (with the more traditional religious Hebraic spelling), rather than using the standard English term Palestine. This difference reflects Revisionist, Religious Zionism and Neo-Zionism dogma within broader Zionist ideology. It became official terminology following the Menachem Begin Likud government in 1977. Additionally, some translations of the second item say “by means of appropriate institutions, both local and international,” rather than the “by means of appropriate local and overall events,” as noted above. Some translations of the fourth item say “obtaining the consent of governments,” rather than the “obtaining the consent of the government,” as noted above. Other minor variations also exist.

Eine Fotographie wurde am 24. Mai 2008 oder vorher aufgenommen — das old British Mandate act wird angewandt, so gilt z.B. am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung der Fotographie (Paragraph 78(i) der Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und Paragraph 21 des old British Mandate act.
Wenn die Schutzrechte dem Staat gehören, solange nicht von einer Privatperson erworben oder ein Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Staat getroffen wurde — am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung des Werkes (Paragraphs 36 und 42 der Bestimmungen aus dem Jahr 2007).
Siehe auch die Kategorie: PD Israel & British Mandate.
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