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Frage
Was muss ich bei Urheberrechten beachten?
Antwort

Das Urheberrecht schützt Urheber*innen in der geistigen und persönlichen Beziehung zu ihrem Werk. Damit Werke diesen Schutz genießen, müssen sie "Schöpfungshöhe" haben. Nach diesem Prinzip müssen Werke in einem kreativen Prozess entstanden sein und eine geistige Leistung darstellen. Ein Einkaufszettel würde nicht unter das Urheberrecht fallen, Notizen, die den Entwurf für einen Roman enthalten, hingegen schon. Aus dem Urheberrecht ergeben sich Verwertungsrechte. Urheber*innen können frei darüber entscheiden, wem sie erlauben, ihr Werk zu zeigen und zu veröffentlichen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke bei Jewish Places zeigen möchte, muss die Nutzungsrechte schriftlich einholen.

Rechteinhaber*innen können verlangen, dass das geschützte Werk unverzüglich von der Website genommen wird und nicht weiter zugänglich ist. In einem weiteren Schritt können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Frage
Wann ist ein Text / ein Bild / ein Video gemeinfrei?
Antwort

Werke sind erst dann gemeinfrei, wenn ihr*e Urheber*in seit mehr als 70 Jahren tot ist. Um zu wissen, ob etwas gemeinfrei ist, muss man also den* die Urheber*in kennen. Bei neueren Bildern, Texten oder Videos ist es entsprechend wichtig, dass man herausfindet, wer die Rechte hat und die jeweilige Person um Verwendungserlaubnis bitten.

Frage
Was muss ich bei Persönlichkeitsrechten beachten?
Antwort

Nicht über alle Personen dürfen private Informationen veröffentlicht werden. Nur bei sogenannten „Personen der Zeitgeschichte“ ist das ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Eine Person der Zeitgeschichte ist jemand, der*die dauerhaft wegen seines*ihres Werkes (z.B. Schriftsteller*in) oder ihrer*seiner Stellung (z.B. als Mitglied eines Königshauses) im Blick der Öffentlichkeit steht. Dies gilt aber auch nur, wenn die personenbezogenen Informationen dem Meinungsbildungsprozess für eine relevante öffentliche Debatte dienen.    
Verstorbene genießen das sogenannte „postmortale Persönlichkeitsrecht“. Eine Verunglimpfung des Andenkens an Verstorbene ist demnach nicht zulässig (z.B. unzutreffende Behauptungen über Straftaten). Das liegt jedoch nur bei einer groben und schwerwiegenden Herabsetzung vor (z.B. wenn man einer Person schwere Straftaten unterstellen würde).

In Deutschland hat jeder das Recht am eigenen Bild. Wenn eine Person auf einem Bild oder in einem Video abgebildet ist, muss diese also um Erlaubnis gebeten werden. Nach dem Tod des* der Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von zehn Jahren der Einwilligung des*der Angehörigen bzw. der*des Abgebildeten.

Insgesamt sollte also in einem wohlwollenden Ton geschrieben werden. Alle Informationen müssen belegbar sein. Wenn Bilder und Videos von Personen veröffentlicht werden, sollte in jedem Fall das Einverständnis eingeholt werden.

Wenn ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt, hat der*die Geschädigte zunächst ein Anrecht auf Unterlassung. Die Texte oder Bilder müssten also umgehend entfernt werden. Bei Aussagen über Personen kann Widerruf der Behauptung und eine Gegendarstellung verlangt werden. Des Weiteren kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Frage
Darf ich Bilder von Gebäuden (Synagogen, Wohnhäuser) zeigen?
Antwort

Ja, in Deutschland gilt Panorama-Freiheit. Alle Gebäude im öffentlichen Raum dürfen fotografiert werden. Von Bauwerken dürfen Sie jedoch nur die äußere Ansicht zeigen. Der Aufnahmeort muss zudem ohne Hilfsmittel und für die allgemeine Öffentlichkeit erreichbar sein. Wenn Sie ein Haus zum Beispiel vom gegenüberliegenden Fenster aus fotografieren, fällt das nicht mehr unter die Panoramafreiheit. Und auch hier gilt selbstverständlich das Urheberrecht. 

Frage
Darf ich Medien von Jewish Places weiterverwenden?
Antwort

Ja, Sie dürfen Bilder übernehmen, wenn Sie sich an die Lizenzbestimmungen von Jewish Places halten. Die Lizenzhinweise (z.B. CC-by-SA 4.0) finden Sie jeweils direkt unter den Bildern. Die Lizenzhinweise sind zur Website der Creative Commons Organisation verlinkt und geben Ihnen direkte Angaben darüber, ob und wie Sie die Bilder weiterverwenden können. Videos werden direkt von Youtube oder Vimeo in Jewish Places eingebunden. Die Lizenzhinweise zu den Videos finden Sie daher auf den jeweiligen Plattformen.

Unabhängig von allen Lizenzen ist es Ihnen immer erlaubt, einen Link zu allen Inhalten von Jewish Places zu setzen und diesen zu verbreiten.

Frage
Können alle Inhalte von Jewish Places wiederverwendet werden?
Antwort

Inhalte können zwar nach den Creative Commons-Regeln weitergegeben werden.
Es gibt jedoch Inhalte, die nicht geteilt werden dürfen. Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Texten werden bei Jewish Places nur nach dem Zitatrecht wiedergegeben. Sie unterliegen dem Urheberrecht des Autors und können daher auch nur als Zitat wiedergegeben werden. Wie Zitate wiedergegeben werden können, finden Sie auf Wikipedia.

Frage
Darf ich fremde Texte zitieren?
Antwort

Ja, Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Texte zitieren. Die Länge der Zitate darf jedoch nicht die eigentliche Länge des Artikels überschreiten. Sehr lange Zitate (mehrere Abschnitte) sind nur erlaubt, wenn es sich um gemeinfreie Texte handelt. Zitate müssen außerdem im Zusammenhang des Textes stehen. Wörtliche Zitate sind dann sinnvoll, wenn der genaue Wortlaut eines Textes wichtig ist. Wenn die gleiche Aussage genauso gut getroffen werden kann, wenn Sie ihre eigenen Worte verwenden, dann ist ein Zitat verzichtbar. Bitte markieren Sie das Zitat als solches und bitte geben Sie immer die Quelle für ein Zitat im Formularfeld "Quellen/ Literaturangaben" in folgender Form an: Name, Vorname, Titel, (Untertitel), Ort, Jahr.

Frage
Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?
Antwort

Jewish Places kann Inhalte problemlos wieder von der Website entfernen. Wurde ein Bild oder ein Text von Jewish Places aber einmal weiter unter CC-Lizenz im Internet veröffentlicht, hat die Redaktion von Jewish Places keine Möglichkeiten; diese Inhalte zurückzunehmen. Die Medien können dann von anderen weitergenutzt werden. Dementsprechend können Inhalte nur eingeschränkt zurückgezogen werden. 

Frage
Was mache ich, wenn ich eine Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten entdecke?
Antwort

Am Ende von jedes Infopanels befinden sich zwei Buttons: "Ein Problem melden" und "Löschung beantragen". Bei gravierenden Verstößen gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht sollte eine Löschung beantragt werden. Wenn nur Informationen verbessert werden müssen, können Sie ein Problem melden. 

Frage
Wann ist ein Text ein Plagiat und wie vermeide ich das?
Antwort

Wenn fremde Texte übernommen und nicht eindeutig als Zitat gekennzeichnet werden, dann handelt es sich um ein Plagiat. Plagiate verstoßen gegen das Urheberrecht und müssen daher vermieden werden. Rechtlich sind Textstrukturen und konkrete Formulierungen geschützt, Fakten jedoch nicht. Sachliche Informationen dürfen also übernommen werden. Wenn Sie sich Mühe geben, Informationen mit Ihren Worten auszudrücken und einen eigenen Aufbau für einen Text finden, können Sie ein Plagiat vermeiden.

Reihenfolge
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