Markgraf Heinrich der Erlauchte erließ 1265 eine "Judenordnung", die den Juden in der Markgrafschaft, zu jener Freiberg gehörte, eine weitgehend privatrechtliche Gleichstellung mit christlichen Bürgern und die nahezu ungehinderte Ausübung ihrer Religion zusicherte.
Dies setzt eine bereits in den ersten Jahrzehnten der Freiberger Stadtgründung ansehnliche jüdische Ansiedlung voraus. Das Zugeständnis, in der Synagoge (der mittelalterlichen "Judenschule") einen eigenen Religionsund Rechtsort zu besitzen, weist durchaus daraufhin, dass die frühe mittelalterliche jüdische Gemeinschaft in Freiberg auch eine blühende religiöse Kulttradition hervorgebracht haben mag. Die Existenz einer größeren jüdischen Ansiedlung in Freiberg, mit großer Wahrscheinlichkeit auch einer eigenen Synagoge, ist schließlich auch aus der bis ins 18. Jahrhundert hinein überlieferten Bezeichnung "Judenberg" für die Gegend um die heutige Lange Straße, zwischen Poststraße und Annaberg.
Mit dem Beginn des 15. Jahrhunderts zerbrach das bis dahin mehr oder weniger friedlich geregelte Zusammenleben christlicher und jüdischer Bevölkerung in und um Freiberg. Die Stimmung gegenüber der jüdischen Bevölkerung verschlechterte sich rapide. Vorwürfe des "Wuchers" und religiöse Anschuldigungen bildeten den Vorwand, die in Freiberg aufkommende Krise des Silberbergbaus und damit der Stadt einem Sündenbock anzulasten, der ohnehin eine nur notdürftig geschützte "fremde" Minderheit war. Jedenfalls wurden die Freiberger Juden die ersten Opfer der allgegenwärtigen Krise. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt. Schließlich verboten die Bergordnungen der Kurfürsten August von 1554 und Christian I. von 1589 den Juden ausdrücklich das Wohnrecht in den sächsischen Bergstädten. Vom 16. bis weit in das 18. Jahrhundert hinein durften sich Juden in ganz Sachsen wie in vielen anderen deutschen Städten nicht mehr niederlassen. (Quelle: Auszüge aus der Schrift: Jüdische Ansiedlung in Freiberg nach der Stadtgründung; siehe Link unten)
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