Eine Urheberin oder ein Urheber ist eine Person, die etwas geschaffen hat.
Zum Beispiel hat die Person ein Foto gemacht.
Dann ist die Person Urheberin oder Urheber vom Foto.
Oder die Person hat einen Text geschrieben.
Dann ist die Person Urheberin oder Urheber vom Text.
Warum gibt es das Urheber-Recht?
Das Urheber-Recht schützt die Urheberin oder den Urheber und das Werk.
Schutz bedeutet hier:
Das Werk gehört der Urheberin oder dem Urheber.
Wenn eine andere Person zum Beispiel das Foto verwendet.
Oder den Text kopiert:
Dann muss sie die Urheberin oder den Urheber dazuschreiben.
Welche Werke haben Urheber-Rechte?
Nur bestimmte Werke haben Urheber-Rechte.
Zum Beispiel, wenn die Werke eine geistige Leistung darstellen.
Ein Einkaufs-Zettel hat deshalb keine Urheber-Rechte.
Notizen für einen Roman haben aber schon Urheber-Rechte.
Was sind Verwertungs-Rechte?
Verwertungs-Rechte sind die Rechte, ein Werk mit Urheber-Recht zu verwenden.
Urheberinnen oder Urheber können selbst entscheiden, wer ihr Werk zeigen darf.
Wollen Sie urheber-rechtlich geschützte Werke bei Jewish Places zeigen?
Dann müssen Sie zuerst die Urheberin oder den Urheber fragen.
Sie brauchen eine schriftliche Antwort.
Wenn Sie die Urheberin oder den Urheber nicht um Erlaubnis bitten:
Dann können Urheberinnen oder Urheber verlangen, dass ihr Werk sofort von der Internet-Seite gelöscht wird.
Urheberinnen oder Urheber können danach sogar Schadens-Ersatz fordern.
Dann müssen Sie vielleicht Geld bezahlen.
Gemeinfrei bedeutet:
Die Urheber-Rechte gelten nicht mehr.
Wenn eine Urheberin oder ein Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist:
Dann ist ein Werk gemeinfrei.
Sie wollen wissen, ob ein Werk gemeinfrei ist?
Dann müssen Sie die Urheberin oder den Urheber kennen.
Bei neueren Fotos, Texten oder Videos müssen Sie deshalb die Urheberin oder den Urheber kennen.
Fragen Sie die Urheberin oder den Urheber dann um eine Erlaubnis zur Verwendung.
Persönlichkeits-Recht bedeutet:
Sie dürfen nicht über alle Personen private Informationen veröffentlichen.
Nur über sogenannte Personen der Zeit-Geschichte.
Wer ist eine Person der Zeit-Geschichte?
• Eine Person, die dauerhaft wegen ihres Werkes in der Öffentlichkeit steht.
Das sind zum Beispiel Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
• Eine Person, die dauerhaft wegen ihrer Stellung in der Öffentlichkeit steht.
Das sind zum Beispiel Königinnen und Könige.
Aber auch über eine Person der Zeit-Geschichte dürfen Sie nicht alles schreiben.
Sie dürfen über eine Person der Zeit-Geschichte nur folgende Informationen schreiben:
Informationen, die für bedeutende Gespräche in der Öffentlichkeit nötig sind.
Postmortales Persönlichkeits-Recht
Für verstorbene Menschen gilt nicht das Persönlichkeits-Recht.
Deshalb darf man zum Beispiel veröffentlichen, wo die verstorbenen Menschen gewohnt haben.
Aber für verstorbene Menschen gilt das sogenannte postmortale Persönlichkeits-Recht.
Postmortales Persönlichkeits-Recht bedeutet:
Man darf nichts Schlechtes über die verstorbene Person schreiben.
Vor allem, wenn diese Dinge nicht wahr sind.
Zum Beispiel darf man nicht schreiben:
Diese Person hat eine Straf-Tat begangen, wenn es nicht wahr ist.
Persönlichkeits-Rechte bei Fotos
In Deutschland hat jeder das Recht am eigenen Foto.
Wenn eine Person auf einem Foto oder in einem Video abgebildet ist:
Dann muss man vor der Verwendung die Person um Erlaubnis bitten.
Persönlichkeits-Rechte bei Fotos von Verstorbenen
Für Fotos von verstorbenen Menschen gilt:
Bis 10 Jahre nach ihrem Tod muss man vor der Verwendung die Angehörigen um Erlaubnis bitten.
Zusammenfassung
Schreiben Sie über andere Personen positiv.
Sie müssen für die Informationen über andere Personen Quellen angeben.
Quellen sind zum Beispiel andere Internet-Seiten, von denen Sie die Informationen genommen haben.
Wenn Sie Fotos oder Videos von Personen veröffentlichen:
Dann bitten Sie vor der Verwendung die Personen um Erlaubnis.
Wenn Sie die Personen nicht um Erlaubnis bitten:
Dann kann die Person verlangen, dass das Foto oder Video sofort von der Internet-Seite gelöscht wird.
Wenn Sie eine Information über eine andere Person schreiben.
Und die andere Person ist mit dieser Information nicht einverstanden:
Dann kann die Person verlangen, dass die Information sofort von der Internet-Seite gelöscht wird.
Die Person hat außerdem das Recht, ihre eigene Meinung zu äußern.
Die Personen können danach sogar Schadens-Ersatz fordern.
Dann müssen Sie vielleicht Geld bezahlen.
Fotos von Gebäuden sind zum Beispiel:
• Fotos von Synagogen
• Fotos von Wohn-Häusern
Ja, Sie dürfen Fotos von Gebäuden zeigen.
Denn in Deutschland gilt Panorama-Freiheit.
Panorama-Freiheit bedeutet:
Alle Gebäude im öffentlichen Raum dürfen fotografiert werden.
Aber bitte beachten Sie:
Sie dürfen von den Gebäuden nur die äußere Ansicht zeigen.
Sie dürfen das Gebäude nur von einem Ort fotografieren, der allgemein zugänglich ist.
Sie dürfen ein Gebäude zum Beispiel nicht vom gegenüberliegenden Fenster aus fotografieren.
Bitte beachten Sie außerdem:
Auch für Fotos von Gebäuden gilt das Urheber-Recht.
Weiterverwendung von Fotos
Ja, Sie dürfen Fotos von Jewish Places weiter verwenden.
Aber bitte beachten Sie die Lizenz-Hinweise von Jewish Places.
Die Lizenz-Hinweise finden Sie unter den Fotos.
Die Internet-Seite Creative Commons gibt Hinweise zur Lizenz.
Bitte beachten Sie die Lizenz-Hinweise von Creative Commons.
Hier ist der Link:
CC-by-SA 4.0
Weiterverwendung von Videos
Videos auf Jewish Places werden mit Youtube oder Vimeo verbunden.
Deshalb müssen Sie Ihr Video zuerst auf Youtube hochladen.
Oder auf Vimeo.
Bitte beachten Sie die Lizenz-Hinweise von Youtube oder Vimeo.
Die Lizenz-Hinweise finden Sie auf der Internet-Seite von Youtube oder Vimeo.
Links zu Jewish Places
Sie können auf jeder anderen Internet-Seite einen Link zu Jewish Places setzen.
Dafür brauchen Sie keine Lizenz.
Die Internet-Seite Creative Commons gibt Hinweise zur Lizenz.
Bitte beachten Sie die Lizenz-Hinweise von Creative Commons.
Hier ist der Link:
CC-by-SA 4.0
Grundsätzlich können Sie Inhalte nach den Creative Commons-Regeln weiterverwenden.
Aber bitte beachten Sie:
Es gibt Inhalte, die nicht weiterverwendet werden dürfen.
Dazu gehören Texte, die Sie ohne Änderungen von anderen Personen kopiert haben.
Oft sind die Texte urheber-rechtlich geschützt.
Bitte geben Sie daher unbedingt die Urheberin oder den Urheber an.
Und kennzeichnen Sie den kopierten Text.
Das Kennzeichnen von kopierten Texten mit Anführungs-Zeichen nennt man auch zitieren.
Wie funktioniert das Zitieren?
Lesen Sie dazu den Eintrag auf Wikipedia.
Hier ist der Link:
Wikipedia
Ja, Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Texte kopieren.
Und auf Jewish Places einfügen.
Aber bitte beachten Sie:
Der kopierte Text darf aber nicht länger sein als der von Ihnen geschriebene Text.
Wenn der kopierte Text gemeinfrei ist:
Dann darf er länger sein.
Bitte beachten Sie außerdem:
Der kopierte Text muss im Zusammenhang zum Text stehen.
Sie können andere Texte auch in eigenen Worten wiedergeben.
Wollen Sie den Text nicht in eigenen Worten wiedergeben?
Wollen Sie den Text kopieren?
Das ist nur sinnvoll, wenn die genauen Worte im Text wichtig sind.
Ansonsten können Sie den Text in eigenen Worten wiedergeben.
Bitte kennzeichnen Sie den kopierten Text.
Das Kennzeichnen von kopierten Texten nennt man auch zitieren.
Wie funktioniert das Zitieren?
Lesen Sie dazu den Eintrag auf Wikipedia.
Hier ist der Link:
Wikipedia
Grundsätzlich geht das Zitieren so:
Benutzen Sie Anführungs-Zeichen für den kopierten Text.
So sehen die Anführungs-Zeichen aus: „Wort“.
Ergänzen Sie außerdem im Formular-Feld Quellen/Literatur-Angaben
Folgendes:
• Name
• Vor-Name
• Titel
• Unter-Titel (wenn vorhanden)
• Ort
• Jahr
Jewish Places kann Einträge problemlos wieder von der Internet-Seite löschen.
Aber bitte beachten Sie:
Vielleicht wurde ein Foto oder ein Text schon weiterverwendet:
Denn eine Weiter-Verwendung ist möglich.
Das steht auf der Internet-Seite Creative Commons.
Dort stehen die Lizenz-Hinweise.
Hier ist der Link:
CC-by-SA 4.0
Wenn ein Foto oder ein Text schon weiterverwendet wurde:
Dann kann die Redaktion von Jewish Places leider nichts machen.
Die Redaktion von Jewish Places kann Fotos oder Texte nur von der eigenen Internet-Seite löschen.
Wenn jemand nicht auf die Urheber-Rechte/die Persönlichkeits-Rechte geachtet hat:
Dann sollten Sie die Löschung beantragen.
Wenn nur Informationen verbessert werden müssen:
Dann können Sie ein Problem melden.
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
jewish-places@jmberlin.de
Was ist ein Plagiat?
Wenn ein fremder Text kopiert wurde.
Und wenn nicht eindeutig dazugeschrieben wurde, dass der Text kopiert ist:
Dann handelt es sich um ein Plagiat.
Plagiate sind gegen das Urheber-Recht.
Deshalb müssen Sie Plagiate vermeiden.
Im Gesetz steht:
Text-Strukturen und genaue Sätze sind urheber-rechtlich geschützt.
Tatsachen sind nicht urheber-rechtlich geschützt.
Deshalb dürfen Sie sachliche Informationen übernehmen.
Wie vermeide ich ein Plagiat?
Geben Sie Informationen in Ihren eigenen Worten wieder.
Finden Sie einen eigenen Aufbau für Ihren Text.